Ab dem 28. Juni 2025 treten die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Doch was genau bedeutet das für Ihre Website? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Funktionen Ihre Website ab 2025 unbedingt bieten muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und wie Sie eine barrierefreie Nutzererfahrung für alle gewährleisten können.
1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte für alle zugänglich machen
Das erste Prinzip der Barrierefreiheit lautet Wahrnehmbarkeit. Menschen mit unterschiedlichen sensorischen Einschränkungen – ob Sehen, Hören oder Bewegen – müssen in der Lage sein, die Inhalte Ihrer Website zu erfassen. Hier sind die wichtigsten Funktionen, die jede Website ab 2025 erfüllen muss:
- Alt-Texte für Bilder: Alle Bilder auf Ihrer Website müssen mit einem Alternativtext (Alt-Text) versehen sein. Dieser Text wird von Screenreadern vorgelesen und hilft sehbehinderten Nutzern zu verstehen, was auf dem Bild dargestellt ist.
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos: Für alle auf Ihrer Website gezeigten Videos müssen Untertitel bereitgestellt werden. Blinde Nutzer sollten zudem eine Audiodeskription nutzen können, die die visuellen Elemente des Videos beschreibt.
- Farbkontraste: Texte und Hintergründe müssen einen ausreichenden Kontrast aufweisen, um Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeiten das Lesen zu erleichtern. Ein guter Farbkontrast liegt bei einem Verhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund.
- Skalierbare Inhalte: Ihre Website muss es Nutzern ermöglichen, die Textgröße ohne Verlust an Lesbarkeit oder Funktionalität zu vergrößern. Ideal ist, wenn Texte bis zu 200 % skaliert werden können, ohne dass das Layout der Seite beschädigt wird.
2. Bedienbarkeit: Steuerung und Navigation für alle
Das zweite Grundprinzip der Barrierefreiheit ist die Bedienbarkeit. Alle Nutzer, unabhängig von ihren motorischen Fähigkeiten, müssen in der Lage sein, die Funktionen Ihrer Website zu bedienen. Folgende Funktionen sind ab 2025 verpflichtend:
- Tastatursteuerung: Alle Funktionen der Website müssen vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Das bedeutet, dass Nutzer, die keine Maus verwenden können, durch die Tab-Taste oder andere Tastenkombinationen auf alle interaktiven Elemente zugreifen können.
- Fokussierbare Elemente: Wenn ein Nutzer per Tastatur navigiert, muss klar erkennbar sein, welches Element (z. B. ein Button oder Link) gerade fokussiert ist. Dies kann durch eine sichtbare Umrandung oder Farbhervorhebung geschehen.
- Zeitgesteuerte Inhalte: Websites, die Zeitlimits setzen (z.B. bei Formularen), müssen dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese Zeit zu verlängern oder komplett abzuschalten. Das ist besonders wichtig für Nutzer mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, die mehr Zeit benötigen.
3. Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung einfach gestalten
Das dritte Prinzip ist die Verständlichkeit. Die Inhalte und Bedienelemente Ihrer Website müssen klar und leicht verständlich sein. Dazu gehören:
- Klare und einfache Sprache: Vermeiden Sie komplexe Satzstrukturen und Fachjargon. Verwenden Sie stattdessen klare und einfache Sprache, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen den Inhalt Ihrer Seite verstehen.
- Beschriftete Formulare und Buttons: Alle Formularelemente müssen korrekt beschriftet sein. Jede Schaltfläche und jedes Feld sollte eine klare Anweisung oder Beschreibung haben, was der Nutzer eingeben soll. Dies hilft auch Menschen, die Screenreader verwenden, die Seite zu verstehen und korrekt zu navigieren.
- Vorhersehbares Verhalten: Ihre Website sollte in der Art und Weise, wie sie funktioniert, konsistent und vorhersehbar sein. Das bedeutet, dass z. B. Menüs und Navigationen sich immer gleich verhalten und keine unerwarteten Aktionen auslösen, wenn ein Nutzer auf einen Button klickt.
4. Robustheit: Kompatibilität mit assistiven Technologien
Das letzte Prinzip ist die Robustheit. Ihre Website muss so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Technologien gelesen und genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere für assistive Technologien wie Screenreader oder alternative Eingabegeräte. Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:
- Sauberer HTML-Code: Die Struktur und der HTML-Code Ihrer Website müssen den Standards entsprechen. Gut strukturierte Seiten mit klaren Überschriften (H1, H2, H3) und semantisch korrekten Elementen (z. B. <nav> für die Navigation) erleichtern es Screenreadern, die Inhalte korrekt zu erfassen.
- Kompatibilität mit Browsern und Geräten: Ihre Website muss auf verschiedenen Browsern und Endgeräten – von Desktop über Tablets bis hin zu Smartphones – problemlos funktionieren. Ebenso sollten Sie sicherstellen, dass keine wichtigen Funktionen von Pop-up-Blockern oder anderen Sicherheitsfunktionen blockiert werden.
- ARIA-Attribute: Verwenden Sie ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um interaktive Elemente wie Dropdown-Menüs, Schieberegler oder Tabs so zu kennzeichnen, dass sie von Screenreadern korrekt erkannt und interpretiert werden können.
Vorbereitung auf 2025
Um die gesetzlichen Anforderungen ab 2025 zu erfüllen und eine Website zu bieten, die für alle zugänglich ist, müssen Sie sich auf die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit konzentrieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Indem Sie die beschriebenen Funktionen implementieren, sichern Sie sich nicht nur gegen mögliche Strafen ab, sondern machen Ihre Website auch für Menschen mit Behinderung zugänglicher.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Juni 2025, um Ihre Website zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
(Stand: September 2024)