Barrierefreiheit: Neue Gesetze ab 2025

Im Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites in Kraft, die eine umfassende Umgestaltung der digitalen Landschaft erfordern. Diese Regelungen betreffen nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch eine Vielzahl von privatwirtschaftlichen Unternehmen, die ihre digitalen Angebote anpassen müssen. In diesem Artikel erhalten Sie einen klaren Überblick über die wichtigsten Änderungen und erfahren, wie Sie sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um und soll sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites und Online-Dienste barrierefrei gestalten. Diese neuen Vorschriften bauen auf den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Während öffentliche Einrichtungen bereits seit 2019 dazu verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, gilt dies ab Juni 2025 auch für bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen. Besonders betroffen sind:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Websites, die elektronische Geschäftsprozesse wie den Kauf von Produkten und Dienstleistungen abwickeln.
  • Bank- und Finanzdienstleister: Alle digitalen Angebote von Banken, einschließlich Online-Banking-Portalen und mobilen Apps.
  • Telekommunikationsunternehmen: Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen ihre Websites und digitalen Tools barrierefrei gestalten.
  • Transport- und Verkehrsunternehmen: Mobilitätsdienstleister müssen Apps, Websites und Buchungssysteme anpassen.
  • Unternehmen mit B2C-Geschäftsmodellen: Vor allem im Einzelhandel und bei Dienstleistern, die Kunden direkt bedienen.

Was ist genau vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Vorgaben basieren auf den WCAG 2.1 AA-Standards, die klare Anforderungen für die Gestaltung barrierefreier Websites festlegen. Zu den wichtigsten Prinzipien gehören:

  • Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen auf einer Website müssen so dargestellt werden, dass sie für Nutzer mit verschiedenen sensorischen Einschränkungen zugänglich sind. Dies schließt Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und klare Kontrastverhältnisse ein.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation und Interaktion mit der Website muss sowohl per Maus als auch vollständig per Tastatur möglich sein. Die Website darf keine zeitlichen Beschränkungen für Aktionen haben, und es muss ausreichend Zeit für alle Interaktionen bereitgestellt werden.
  • Verständlichkeit: Die Inhalte und Funktionen müssen klar und leicht verständlich sein. Das bedeutet einfache Sprache, klare Anweisungen und konsistente Navigationsstrukturen.
  • Robustheit: Die Website muss so gestaltet sein, dass sie auch von assistiven Technologien wie Screenreadern gelesen und verstanden werden kann.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht alle Unternehmen sind von den neuen Regelungen betroffen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von den Verpflichtungen ausgenommen. Auch bestimmte technische oder wirtschaftliche Einschränkungen können dazu führen, dass eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit nicht erforderlich ist, wenn dies zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führt.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die neuen Vorschriften ignorieren, müssen ab 2025 mit harten Konsequenzen rechnen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen stichprobenartig Websites auf Barrierefreiheit. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können zur Nachbesserung aufgefordert werden. Werden diese Aufforderungen wiederholt ignoriert, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und im Extremfall die Abschaltung des Online-Auftritts.

Wie sollten Sie sich vorbereiten?

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig handeln. Folgende Schritte helfen bei der Vorbereitung:

  1. Barrierefreiheit prüfen: Nutzen Sie Tools, um eine erste Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Website durchzuführen. Diese Tools identifizieren technische Schwachstellen und geben Hinweise zu Verbesserungen.
  2. Prioritäten setzen: Konzentrieren Sie sich zunächst auf die wichtigsten Seiten (z.B. Startseite, Kontaktformulare, Online-Shop) und beheben Sie die schwerwiegendsten Probleme, wie z.B. fehlende Alt-Texte oder unzureichende Tastatursteuerung.
  3. Langfristige Planung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Planen Sie regelmäßige Überprüfungen und Schulungen für Ihr Team, um sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen den Anforderungen entsprechen.

Der Countdown läuft

Die neuen Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit ab Juni 2025 geben eine genaue Frist in der diese Änderungen auf der Webseite gemacht sein müssen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, spart potenzielle Bußgelder und Ärger. Beginnen Sie jetzt mit der Umstellung, um den kommenden Anforderungen sicher und gut vorbereitet entgegenzutreten.

(Stand: September 2024)