Website barrierefrei machen, in drei Stufen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Angebote barrierefrei sein. Wir klären, was für Ihre Website gilt, und setzen es um, so gründlich wie nötig.
- Ob die Pflicht Sie trifftWir klären, ob die Pflicht Sie trifft
- Drei StufenDrei Stufen, von der bewährten Lösung bis zur Norm
- In Ihrer WebsiteUmsetzung in Ihrer bestehenden WordPress-Website
- KontrasteGrauer Text auf Weiß ist zu schwach. zu schwach
- Alternativtexte38 Bilder ohne Beschreibung für Screenreader. fehlen
- TastaturDas Menü ist ohne Maus nicht erreichbar. gesperrt
- FormulareEingabefelder ohne Beschriftung. unklar
- ErklärungDie Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt. fehlt
Für wen die Barrierefreiheit Pflicht ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge abschließen. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA stützt. Öffentliche Stellen sind schon länger verpflichtet, nach der BITV 2.0 und den Gesetzen der Länder.
- Bußgelder bis 100.000 Euro möglich
- Rein geschäftliche Angebote (B2B) sind nicht erfasst
- Orientierung, keine Rechtsberatung
- Online-Shops für VerbraucherSeit dem 28. Juni 2025 nach dem BFSG. Pflicht
- Buchung und Verträge onlineTermine, Tickets, Abos, wenn Verbraucher online abschließen. Pflicht
- Öffentliche StellenNach BITV 2.0 und den Gesetzen der Länder. Pflicht
- KleinstunternehmenBei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. ausgenommen
- Reine InformationsseiteOhne Kauf, Buchung oder Vertragsabschluss. meist nicht
Drei Stufen zur barrierefreien Website
Nicht jede Website braucht dasselbe. Sie bekommen die Stufe, die zu Ihrem Angebot und Ihrer Pflicht passt.
Bewährte Lösung
Erprobte Lösungen, kostengünstig in Ihre Website eingebaut. Sie beheben die häufigsten Barrieren und decken die meisten Anforderungen ab.
- Kontraste und Schriftgrößen
- Alternativtexte für Bilder
- Bedienung per Tastatur
- Beschriftete Formulare
- Erklärung zur Barrierefreiheit
Der schnelle, günstige Start für Unternehmens-Websites.
Individuell umgesetzt
Was eine Standardlösung nicht erreicht, bauen wir mit eigenem Code um, passend zu Ihrer Website und ihren Besonderheiten.
- Menüs, Slider und Filter
- Kasse und Kundenkonto im Shop
- Eigene Bausteine und Formulare
- Test mit Screenreader
Für Shops und Websites mit eigenen Funktionen.
Maßgeschneidert nach Norm
Eine Lösung nur für Ihre Website, geprüft nach WCAG 2.1 AA und BITV 2.0, wenn die Barrierefreiheit nachweisbar vollständig sein muss.
- Prüfung aller Seiten und Dokumente
- Umsetzung jedes Prüfschritts
- Dokumentation und Erklärung
- Regelmäßige Nachprüfung
Für Gemeinden, Behörden und öffentliche Stellen.
Was eine Website barrierefrei macht
Die WCAG fassen alle Anforderungen in vier Grundsätzen zusammen. Sie helfen Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen und allen anderen Besuchern.
Wahrnehmbar
Alles lässt sich sehen oder hören: genug Kontrast, Texte zu Bildern, Untertitel zu Videos.
Bedienbar
Jede Funktion geht auch mit der Tastatur, ohne Zeitdruck und ohne Elemente, die nur mit der Maus funktionieren.
Verständlich
Klare Sprache, eine gleichbleibende Navigation und Formulare, die Fehler verständlich erklären.
Robust
Sauberer Code, den Browser, Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig lesen können.
Barrierefreiheit testen: vier schnelle Prüfungen
Diese Checkliste zeigt in zehn Minuten, wo Ihre Website steht. Eine vollständige Prüfung nach WCAG ersetzt sie nicht.
Mit der Tastatur bedienen
Legen Sie die Maus weg und gehen Sie mit der Tabulatortaste durch die Seite. Jeder Link und jedes Feld muss erreichbar und sichtbar markiert sein.
Auf 200 Prozent vergrößern
Zoomen Sie im Browser auf 200 Prozent. Nichts darf abgeschnitten werden oder sich überlagern.
Kontraste prüfen
Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Kostenlose Prüfwerkzeuge zeigen das für jede Farbe.
Automatisch prüfen lassen
Werkzeuge wie WAVE oder axe finden fehlende Alternativtexte und Beschriftungen. Sie erkennen aber nur einen Teil der Barrieren, der Rest braucht einen Menschen.
Barrierefrei bleibt sie nur mit Pflege
Ein neues Bild ohne Beschreibung, ein PDF ohne Struktur, ein Plugin-Update mit neuem Menü: Jede Änderung kann eine Barriere zurückbringen. Wenn wir Ihre Website betreuen, achten wir bei jeder Änderung darauf, dass sie barrierefrei bleibt.
- Neue Inhalte mit Alternativtext
- Updates erst auf einer Kopie geprüft
- Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell
- Neues BildMit Beschreibung für Screenreader eingestellt. geprüft
- Plugin-UpdateAuf der Kopie auch mit der Tastatur getestet. geprüft
- Neue UnterseiteÜberschriften, Kontraste und Links geprüft. geprüft
Fragen zur barrierefreien Website
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was sie anbietet. Verkaufen Sie online an Verbraucher oder lassen Sie sie online buchen, gilt meist das BFSG. Im Erstgespräch klären wir, was für Sie gilt.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Es drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Die Marktüberwachung kann außerdem verlangen, dass ein Angebot angepasst oder vom Netz genommen wird.
Welche Stufe brauche ich?
Das zeigt die Prüfung. Die meisten Unternehmens-Websites kommen mit Stufe 1 aus. Shops mit eigenen Funktionen brauchen oft Stufe 2, Behörden Stufe 3.
Geht das mit meiner bestehenden Website?
In den meisten Fällen ja, ohne Relaunch. Manche Themes und Page-Builder setzen Grenzen. Dann sagen wir Ihnen vorher, was möglich ist und was nicht.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Seite, die offenlegt, wie barrierefrei Ihr Angebot ist. Öffentliche Stellen müssen sie veröffentlichen. Unter das BFSG fallende Angebote brauchen vergleichbare Informationen, meist in den AGB oder auf einer eigenen Seite.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
In Österreich ja, in der Schweiz vor allem für Behörden. In Österreich gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz. In der Schweiz betrifft die Pflicht bisher vor allem öffentliche Stellen.
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Mit der Checkliste oben bekommen Sie einen ersten Eindruck. Verbindlich ist nur eine Prüfung aller Seiten nach WCAG 2.1 AA, mit Werkzeugen und von Hand. Das ist Teil jeder unserer Stufen.