Website barrierefrei machen, in drei Stufen

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Angebote barrie­re­frei sein. Wir klären, was für Ihre Website gilt, und setzen es um, so gründ­lich wie nötig.

  • Ob die Pflicht Sie trifftWir klären, ob die Pflicht Sie trifft
  • Drei StufenDrei Stufen, von der bewährten Lösung bis zur Norm
  • In Ihrer WebsiteUmsetzung in Ihrer bestehenden WordPress-Website
Prüfung der Barrie­re­frei­heit Beispiel
  • KontrasteGrauer Text auf Weiß ist zu schwach. zu schwach
  • Alter­na­tiv­texte38 Bilder ohne Beschrei­bung für Screen­reader. fehlen
  • TastaturDas Menü ist ohne Maus nicht erreichbar. gesperrt
  • FormulareEinga­be­felder ohne Beschrif­tung. unklar
  • ErklärungDie Erklärung zur Barrie­re­frei­heit fehlt. fehlt
Jede Stufe beginnt mit dieser Prüfung.

Für wen die Barrierefreiheit Pflicht ist

Das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) setzt den European Acces­si­bi­lity Act (EU-Richtlinie 2019/882) um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge abschließen. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die sich auf die Web Content Acces­si­bi­lity Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA stützt. Öffentliche Stellen sind schon länger verpflichtet, nach der BITV 2.0 und den Gesetzen der Länder.

  • Bußgelder bis 100.000 Euro möglich
  • Rein geschäft­liche Angebote (B2B) sind nicht erfasst
  • Orien­tie­rung, keine Rechts­be­ra­tung
Wer betroffen ist Stand 2026
  • Online-Shops für Verbrau­cherSeit dem 28. Juni 2025 nach dem BFSG. Pflicht
  • Buchung und Verträge onlineTermine, Tickets, Abos, wenn Verbraucher online abschließen. Pflicht
  • Öffentliche StellenNach BITV 2.0 und den Gesetzen der Länder. Pflicht
  • Kleinst­un­ter­nehmenBei Dienst­leis­tungen: unter 10 Beschäf­tigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahres­um­satz oder Bilanz­summe. ausgenommen
  • Reine Infor­ma­ti­ons­seiteOhne Kauf, Buchung oder Vertrags­ab­schluss. meist nicht

Drei Stufen zur barrierefreien Website

Nicht jede Website braucht dasselbe. Sie bekommen die Stufe, die zu Ihrem Angebot und Ihrer Pflicht passt.

Stufe 1für die meisten Websites

Bewährte Lösung

Erprobte Lösungen, kosten­günstig in Ihre Website einge­baut. Sie beheben die häufigsten Barrieren und decken die meisten Anfor­de­rungen ab.

  • Kontraste und Schrift­größen
  • Alter­na­tiv­texte für Bilder
  • Bedienung per Tastatur
  • Beschrif­tete Formulare
  • Erklärung zur Barrie­re­frei­heit

Der schnelle, günstige Start für Unter­neh­mens-Websites.

Stufe 2für eigene Funk­tionen

Individuell umgesetzt

Was eine Stan­dard­lö­sung nicht erreicht, bauen wir mit eigenem Code um, passend zu Ihrer Website und ihren Beson­der­heiten.

  • Menüs, Slider und Filter
  • Kasse und Kundenkonto im Shop
  • Eigene Bausteine und Formu­lare
  • Test mit Screen­reader

Für Shops und Websites mit eigenen Funk­tionen.

Stufe 3für Behörden

Maßgeschneidert nach Norm

Eine Lösung nur für Ihre Website, geprüft nach WCAG 2.1 AA und BITV 2.0, wenn die Barrie­re­frei­heit nachweisbar voll­ständig sein muss.

  • Prüfung aller Seiten und Doku­mente
  • Umsetzung jedes Prüf­schritts
  • Doku­men­ta­tion und Erklä­rung
  • Regelmäßige Nachprüfung

Für Gemeinden, Behörden und öffent­liche Stellen.

Was eine Website barrierefrei macht

Die WCAG fassen alle Anfor­de­rungen in vier Grund­sätzen zusammen. Sie helfen Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschrän­kungen und allen anderen Besu­chern.

Wahrnehmbar

Alles lässt sich sehen oder hören: genug Kontrast, Texte zu Bildern, Unter­titel zu Videos.

Bedienbar

Jede Funktion geht auch mit der Tastatur, ohne Zeitdruck und ohne Elemente, die nur mit der Maus funk­tio­nieren.

Verständlich

Klare Sprache, eine gleich­blei­bende Navigation und Formulare, die Fehler verständ­lich erklären.

Robust

Sauberer Code, den Browser, Screen­reader und andere Hilfsmittel zuver­lässig lesen können.

Barrierefreiheit testen: vier schnelle Prüfungen

Diese Checkliste zeigt in zehn Minuten, wo Ihre Website steht. Eine vollständige Prüfung nach WCAG ersetzt sie nicht.

Mit der Tastatur bedienen

Legen Sie die Maus weg und gehen Sie mit der Tabu­la­tor­taste durch die Seite. Jeder Link und jedes Feld muss erreichbar und sichtbar markiert sein.

Auf 200 Prozent vergrößern

Zoomen Sie im Browser auf 200 Prozent. Nichts darf abge­schnitten werden oder sich über­la­gern.

Kontraste prüfen

Normaler Text braucht ein Kontrast­ver­hältnis von mindestens 4,5 zu 1. Kostenlose Prüfwerkzeuge zeigen das für jede Farbe.

Automatisch prüfen lassen

Werkzeuge wie WAVE oder axe finden fehlende Alter­na­tiv­texte und Beschrif­tungen. Sie erkennen aber nur einen Teil der Barrieren, der Rest braucht einen Menschen.

Barrierefrei bleibt sie nur mit Pflege

Ein neues Bild ohne Beschrei­bung, ein PDF ohne Struktur, ein Plugin-Update mit neuem Menü: Jede Änderung kann eine Barriere zurück­bringen. Wenn wir Ihre Website betreuen, achten wir bei jeder Änderung darauf, dass sie barrie­re­frei bleibt.

  • Neue Inhalte mit Alter­na­tiv­text
  • Updates erst auf einer Kopie geprüft
  • Erklärung zur Barrie­re­frei­heit aktuell
Nach der Umset­zung laufend
  • Neues BildMit Beschrei­bung für Screen­reader einge­stellt. geprüft
  • Plugin-UpdateAuf der Kopie auch mit der Tastatur getestet. geprüft
  • Neue UnterseiteÜber­schriften, Kontraste und Links geprüft. geprüft
Fester Preis pro Monat, ohne Abrech­nung nach Minuten.

Fragen zur barrierefreien Website

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, was sie anbietet. Verkaufen Sie online an Verbraucher oder lassen Sie sie online buchen, gilt meist das BFSG. Im Erstgespräch klären wir, was für Sie gilt.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Es drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Die Markt­über­wa­chung kann außerdem verlangen, dass ein Angebot angepasst oder vom Netz genommen wird.

Welche Stufe brauche ich?

Das zeigt die Prüfung. Die meisten Unter­neh­mens-Websites kommen mit Stufe 1 aus. Shops mit eigenen Funktionen brauchen oft Stufe 2, Behörden Stufe 3.

Geht das mit meiner bestehenden Website?

In den meisten Fällen ja, ohne Relaunch. Manche Themes und Page-Builder setzen Grenzen. Dann sagen wir Ihnen vorher, was möglich ist und was nicht.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Seite, die offenlegt, wie barrie­re­frei Ihr Angebot ist. Öffentliche Stellen müssen sie veröf­fent­li­chen. Unter das BFSG fallende Angebote brauchen vergleich­bare Infor­ma­tionen, meist in den AGB oder auf einer eigenen Seite.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich ja, in der Schweiz vor allem für Behörden. In Österreich gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrie­re­frei­heits­ge­setz. In der Schweiz betrifft die Pflicht bisher vor allem öffentliche Stellen.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Mit der Checkliste oben bekommen Sie einen ersten Eindruck. Verbindlich ist nur eine Prüfung aller Seiten nach WCAG 2.1 AA, mit Werkzeugen und von Hand. Das ist Teil jeder unserer Stufen.

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

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